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Gleichwertiges Prüfverfahren – „Pflegekassen verhindern fairen Wettbewerb“

Mittwoch, Mai 30th, 2012

Presseschau: Der folgende Artikel ist in der Fachzeitschrift „CARE konkret“ vom 4. Mai 2012 über die RAL Gütegemeinschaft erschienen.

Gleichwertiges Prüfverfahren

„Pflegekassen verhindern fairen Wettbewerb“

Berlin. Als das Pflegeweiterentwicklungsgesetz am 1. Juli 2008 in Kraft trat, hatte der MDK seine Monopolstellung bei den Qualitätsprüfungen der ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen verloren. Nach § II4 SGB XI sollten seitdem nämlich „Ergebnisse zur Prozess- und Strukturqualität aus einer Prüfung, die von der Pflegeeinrichtung oder dem Einrichtungsträger veranlasst wurde den Umfang der Regelprüfung in angemessener Weise … verringern.“ Voraussetzung für eine solche „gleichberechtigte Prüfung“ (zu den MDK-Prüfungen) muss aber laut Gesetz eine Akkreditierung unabhängiger Sachverständiger oder Prüfinstitutionen bei den Landesverbänden der Pflegekassen sein.

Die RAL Gütegemeinschaft Qualitätsgeprüfter Ambulanter Pflegedienste kritisiert, dass sie auch vier Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes immer noch auf diese Akkreditierung warten muss. Der Grund dafür liege in der Verweigerung der Landesverbände der Pflegekassen, den im Juli 20II eingereichten Antrag der RAL Gütegemeinschaft auf Akkreditierung überhaupt zu bearbeiten.

„Diese anhaltende Ignoranz und Missachtung einer Gesetzesgrundlage ist aus unserer Sicht nicht akzeptabel“, kritisiert Volker Hütte, Geschäftsführer der Gütegemeinschaft. Der Beschluss der Schiedsstelle vom Februar 2011 habe ausdrücklich festgelegt, dass ambulante Pflegedienste weitere Prüfinstitutionen beauftragen dürfen, ihre Pflegequalität überprüfen zu lassen. „Diesen fairen Wettbewerb verhindern die Landesverbände der Pflegekassen mit aller Macht“, so Hütte.

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