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	<title>Gütegemeinschaft Qualitätsgeprüfter Ambulanter Pflegedienste e.V.</title>
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	<description>RAL Gütesicherung und Vergabe des Gütezeichen</description>
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		<title>Volker Hütte wird Pressereferent</title>
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		<pubDate>Mon, 25 Feb 2013 11:31:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Presse]]></category>

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		<description><![CDATA[Der bisherige Geschäftsführer Volker Hütte bleibt RAL Gütegemeinschaft Qualitätsgeprüfter Ambulanter Pflegedienste e.V. in der Funktion  als Pressereferent erhalten. Diese Position hat er zum 1. Januar 2013 übernommen.]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Der bisherige Geschäftsführer Volker Hütte bleibt RAL Gütegemeinschaft Qualitätsgeprüfter Ambulanter Pflegedienste e.V. in der Funktion  als Pressereferent erhalten. Diese Position hat er zum 1. Januar 2013 übernommen.</p>
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		<title>PM: Vorstand der RAL Gütegemeinschaft Qualitätsgeprüfter Ambulanter  Pflegedienste bei Mitgliederversammlung bestätigt</title>
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		<pubDate>Thu, 03 Jan 2013 10:49:13 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Presse]]></category>
		<category><![CDATA[Mitgliederversammlung]]></category>
		<category><![CDATA[RAL]]></category>

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		<description><![CDATA[Berlin, den 03. Januar 2013 – Bei der offiziellen Mitgliederversammlung der RAL Gü-tegemeinschaft Qualitätsgeprüfter Ambulanter Pflegedienste e.V. am 7. Dezember 2012 in Berlin wurden turnusgemäß Vorstandswahlen abgehalten. Bestätigt wurden Michael Biedermann (Berlin) als 1. Vorsitzende, Werner Jahnke (Berlin) als 2. Vorsitzender und Hans-Joachim Hellrung (Neumünster) sowie Leif Carstensen (Haselund) als Beisitzer. Neu im Vorstand ist [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><em>Berlin, den 03. Januar 2013</em> – Bei der offiziellen Mitgliederversammlung der RAL Gü-tegemeinschaft Qualitätsgeprüfter Ambulanter Pflegedienste e.V. am 7. Dezember 2012 in Berlin wurden turnusgemäß Vorstandswahlen abgehalten. Bestätigt wurden Michael Biedermann (Berlin) als 1. Vorsitzende, Werner Jahnke (Berlin) als 2. Vorsitzender und Hans-Joachim Hellrung (Neumünster) sowie Leif Carstensen (Haselund) als Beisitzer.<span id="more-388"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Neu im Vorstand ist Max Farkash (Berlin) als Obmann des Güteausschusses der Gütegemeinschaft. Max Farkash löst Vasylyna Tataryn (Nürnberg) in dieser Funktion ab. Der Vorstand bedankt sich bei Frau Tataryn für ihren Einsatz während der letzten Jahre und wünscht ihr bei ihrer Tätigkeit als Qualitätsbeauftragte ihres Pflegedienstes weiterhin viel Erfolg.</p>
<p style="text-align: justify;">Ansprechpartner für die Medien:</p>
<p style="text-align: justify;">Pressereferent Volker Hütte, Tel. 030 – 75 44 23 05</p>
]]></content:encoded>
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		<title>PM: Benennung der Schiedsperson Hansgeorg Bräutigam ist rechtswidrig Landessozialgericht Berlin-Brandenburg moniert Bescheidbegründung</title>
		<link>http://www.guetegemeinschaft-pflege.de/2012/12/03/pm-benennung-der-schiedsperson-hansgeorg-brautigam-ist-rechtswidrig-landessozialgericht-berlin-brandenburg-moniert-bescheidbegrundung/382</link>
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		<pubDate>Mon, 03 Dec 2012 10:41:40 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Presse]]></category>
		<category><![CDATA[Landessozialgericht]]></category>
		<category><![CDATA[Schiedsperson]]></category>
		<category><![CDATA[Urteil]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.guetegemeinschaft-pflege.de/?p=382</guid>
		<description><![CDATA[Gemeinsame PRESSEMITTEILUNG der RAL Gütegemeinschaft Qualitätsgeprüfter Ambulanter Pflegedienste, Berlin und Rechtsanwalt Steffen Lehmann, Berlin Berlin, den 03. Dezember 2012 – Ein Mitgliedsunternehmen der RAL Gütegemeinschaft Qualitätsgeprüfter Ambulanter Pflegedienste in Brandenburg mit Betriebssitz in Berlin hatte durch Rechtsanwalt Steffen Lehmann Klage gegen die Bestimmung einer Schiedsperson nach § 132 a Abs. 2 SGB V vom 14.04.2010 [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Gemeinsame PRESSEMITTEILUNG der RAL Gütegemeinschaft Qualitätsgeprüfter Ambulanter Pflegedienste, Berlin und Rechtsanwalt Steffen Lehmann, Berlin</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Berlin, den 03. Dezember 2012</em> – Ein Mitgliedsunternehmen der RAL Gütegemeinschaft Qualitätsgeprüfter Ambulanter Pflegedienste in Brandenburg mit Betriebssitz in Berlin hatte durch Rechtsanwalt Steffen Lehmann Klage gegen die Bestimmung einer Schiedsperson nach § 132 a Abs. 2 SGB V vom 14.04.2010 erheben lassen. Hierüber wurde nun im Rahmen der Berufung verhandelt. Eine Entscheidung des LSG Berlin-Brandenburg erfolgte nicht, da ein Vergleich unter Widerrufsvorbehalt geschlossen wurde.<span id="more-382"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Der Träger der klagenden Pflegeinrichtung wehrt sich gegen die von der Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassen im Land Brandenburg vorgegebene Vergütung und Vergütungssystematik ab 01.07.2008 und in diesem Verfahren gegen die Benennung der Schiedsperson. Im Verfahren wird geltend gemacht, dass der Träger mit Betriebssitz in Berlin als Vertragspartner der damaligen AOK Berlin-Brandenburg (nunmehr AOK Nordost) und Vertragspartner des VdeK (länderübergreifend) keine weitere Vergütungsvereinbarung benötigt, da er bereits Vertragspartner in Berlin war. Es bedürfe seiner Rechtsauffassung nach keines Schiedsverfahrens, da ein Vertrag in Berlin geschlossen wurde und grundsätzlich eine Leistungsberechtigung auch im Land Brandenburg bestehe.</p>
<p style="text-align: justify;">Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg sieht eine Anwendbarkeit des Berliner Vertrages nach § 132 a Abs.2 SGB V auf eine Zweigstelle in Brandenburg nicht. Es hat jedoch in der öffentlichen Sitzung vom 16.11.2012 deutlich hervorgehoben:</p>
<p style="text-align: justify;">Die Bestimmung der Schiedsperson, Vorsitzender Richter im Landesgericht a.D. Hansgeorg Bräutigam, ist rechtswidrig. Der Begründung des Bescheides des die Schiedsperson bestimmenden Ministeriums für Umweltschutz, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg war nicht zu entnehmen, warum die Schiedsperson Bräutigam dem Vorschlag des Klägers vorgezogen wurde. Im Übrigen müsse eine Ermessensausübung eingehend in den Gründen dargestellt werden.</p>
<p style="text-align: justify;">Das Gericht wies außerdem nachdrücklich darauf hin, dass ein Schiedsverfahren zur Beschleunigung der Erzielung einer Vereinbarung dienen soll. Es sei diesem Ziel nicht dienlich, eine Person zu benennen, welche auf keinen Fall durch eine Partei gewünscht ist und ausdrücklich abgelehnt wird.</p>
<p style="text-align: justify;">SG Berlin S 15 KR 102/10; LSG Berlin-Brandenburg, L 1 KR 341/11</p>
<p style="text-align: justify;">Ansprechpartner für die Medien:</p>
<p style="text-align: justify;">Pressereferent Volker Hütte, Tel. 030 – 75 44 23 05<br />
RA Steffen Lehmann, Tel. 030 – 55 66 96 17</p>
]]></content:encoded>
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		<title>PM: Landgericht  Berlin  hält  Behandlungspflege  durch  Pflegedienste bei privater Krankenversicherung für erstattungsfähig Anrechnung des Pflegegeldes auf den Erstattungsanspruch ist nicht zulässig</title>
		<link>http://www.guetegemeinschaft-pflege.de/2012/10/16/pm-landgericht-berlin-halt-behandlungspflege-durch-pflegedienste-bei-privater-krankenversicherung-fur-erstattungsfahig-anrechnung-des-pflegegeldes-auf-den-erstattungsanspruch-ist-nicht-zulassig/341</link>
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		<pubDate>Tue, 16 Oct 2012 09:54:41 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Presse]]></category>
		<category><![CDATA[Behandlungspflege]]></category>
		<category><![CDATA[Landgericht Berlin]]></category>
		<category><![CDATA[Private Krankenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Urteil]]></category>

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		<description><![CDATA[Gemeinsame PRESSEMITTEILUNG der RAL Gütegemeinschaft Qualitätsgeprüfter Ambulanter Pflegedienste, Berlin und Rechtsanwalt Steffen Lehmann, Berlin Landgericht Berlin hält Behandlungspflege durch Pflegedienste bei privater Krankenversicherung für erstattungsfähig Anrechnung des Pflegegeldes auf den Erstattungsanspruch ist nicht zulässig Berlin, den 16. Oktober 2012 – Mit Zufriedenheit haben die RAL Gütegemeinschaft Qualitätsgeprüfter Ambulanter Pflegedienste und das mit ihr kooperierende Berliner [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><em><strong>Gemeinsame PRESSEMITTEILUNG der RAL Gütegemeinschaft Qualitätsgeprüfter Ambulanter Pflegedienste, Berlin und Rechtsanwalt Steffen Lehmann, Berlin</strong></em></p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Landgericht Berlin hält Behandlungspflege durch Pflegedienste bei privater Krankenversicherung für erstattungsfähig Anrechnung des Pflegegeldes auf den Erstattungsanspruch ist nicht zulässig</strong></p>
<p style="text-align: justify;"><em>Berlin, den 16. Oktober 2012</em> – Mit Zufriedenheit haben die RAL Gütegemeinschaft Qualitätsgeprüfter Ambulanter Pflegedienste und das mit ihr kooperierende Berliner Rechtsanwaltsbüro Steffen Lehmann ein Urteil des Berliner Landgerichts vom 18. September 2012 aufgenommen. In seinem Urteil erklärt das Gericht die Behandlungspflege durch ambulante Pflegedienste bei privater Krankenversicherung für erstattungsfähig. <span id="more-341"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Bei einer 24-Stunden-Beatmungspflege handele es sich, so das Landgericht weiter, um eine medizinisch notwendige Heilbehandlung im Sinne des Vertrags. Laut Landgericht ist eine Heilbehandlung jegliche ärztliche Tätigkeit, sofern die Leistung des Arztes in den Rahmen der medizinisch notwendigen Krankenpflege fällt und auf Heilung, Besserung oder auch Linderung der Krankheit abzielt sowie auf eine Verhinderung der Verschlimmerung der Krankheit gerichtet ist.</p>
<p style="text-align: justify;">Geklagt hatte ein privat kranken- und pflegeversicherter Patient, der unter einer amytrophen Lateralsklerose leidet, beatmungspflichtig ist und einer Versorgung im eigenen Haushalt bedarf. Eine ärztliche Verordnung für eine 24-Stunden-Beatmungspflege 7 mal wöchentlich liegt vor. Der Beklagte, ein privates Versicherungsunternehmen, bestritt den Anspruch im Grunde so wie der Höhe nach und wollte nur die Kosten für die ärztlichen Leistungen, nicht aber für den Pflegedienst erstatten.</p>
<p style="text-align: justify;">„Das Landgericht führte in seiner Entscheidung aus, dass lebenserhaltende Maßnahmen, welche durch ausgebildete Fachkräfte auf Anordnung des Arztes übernommen werden, wie eine ärztliche Behandlung zu verstehen sind“, erklärt der auf ambulante und stationäre Pflege spezialisierte Rechtsanwalt Steffen Lehmann, der den Kläger vor Gericht vertrat.</p>
<p style="text-align: justify;">Das Landgericht wies auch das Argument des privaten Krankenversicherers, hier die Beklagte, zurück, dass der beauftragte Pflegedienst zum Zeitpunkt der Leistungserbringung noch keine Zulassung hatte und daher der Behandlungsvertrag unwirksam wäre. Hier erklärt das Landgericht, dass eine gesetzliche Erlaubnispflicht bezüglich der Zulassung des Pflegedienstes außerhalb der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung nicht besteht.</p>
<p style="text-align: justify;">Schließlich verwarf das Landgericht Berlin auch die Rechtsauffassung des Beklagten, der zufolge eine Anrechnung des Pflegegeldes auf die Kostenerstattung für die Behandlungspflege erfolgen müsse. Das Gericht befand, Ansprüche auf Erstattung der Kosten für die Behandlungspflege aus der Krankenversicherung und das Pflegegeld stünden nebeneinander. Durch den Bezug des Pflegegeldes solle der Kläger schließlich so gestellt sein, als ob seine Angehörigen die Grundpflege übernommen hätten. Der Bezug des Pflegegeldes setze voraus, dass der Versicherte die erforderliche Grundpflege und hauswirtschaftliche Leistungen selbst sicherstellt. Eine Anrechnung dieser Leistungen auf den Behandlungspflegedienst würde daher zu Lasten der Angehörigen gehen. Eine Anrechnung könne nur erfolgen, wenn der Versicherte anstelle des Pflegegeldes den Aufwendungsersatz für häusliche Pflegepflichtversicherung gewählt hätte.</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Urteil des Landgerichts Berlin vom 18.09.2012, AZ. 7 O 16/12</em></p>
<p style="text-align: justify; padding-left: 30px;">Ansprechpartner für die Medien: Geschäftsführer Volker Hütte, Tel. 030 – 75 44 23 05<br />
RA Steffen Lehmann, Tel. 030 – 55 66 96 17</p>
<p style="text-align: justify; padding-left: 30px;">Um die Pressemeldung als PDF-Datei zu erhalten, hier klicken:<a href="http://www.guetegemeinschaft-pflege.de/wordpress/wp-content/uploads/2012/10/PM_15.10.pdf"> Pressemeldung RAL vom 16.10.2012 als PDF-Datei</a></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Gleichwertiges Prüfverfahren &#8211; &#8220;Pflegekassen verhindern fairen Wettbewerb&#8221;</title>
		<link>http://www.guetegemeinschaft-pflege.de/2012/05/30/gleichwertiges-prufverfahren-pflegekassen-verhindern-fairen-wettbewerb/313</link>
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		<pubDate>Wed, 30 May 2012 11:43:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Presse]]></category>
		<category><![CDATA[CARE konkret]]></category>
		<category><![CDATA[MDK]]></category>

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		<description><![CDATA[Presseschau: Der folgende Artikel ist in der Fachzeitschrift &#8220;CARE konkret&#8221; vom 4. Mai 2012 über die RAL Gütegemeinschaft erschienen. Gleichwertiges Prüfverfahren &#8220;Pflegekassen verhindern fairen Wettbewerb&#8221; Berlin. Als das Pflegeweiterentwicklungsgesetz am 1. Juli 2008 in Kraft trat, hatte der MDK seine Monopolstellung bei den Qualitätsprüfungen der ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen verloren. Nach § II4 SGB XI [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Presseschau:</strong> <em>Der folgende Artikel ist in der Fachzeitschrift &#8220;CARE konkret&#8221; vom 4. Mai 2012 über die RAL Gütegemeinschaft erschienen.</em></p>
<div></div>
<p><strong>Gleichwertiges Prüfverfahren</strong></p>
<p><strong>&#8220;Pflegekassen verhindern fairen Wettbewerb&#8221;</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Berlin. Als das Pflegeweiterentwicklungsgesetz am 1. Juli 2008 in Kraft trat, hatte der MDK seine Monopolstellung bei den Qualitätsprüfungen der ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen verloren. Nach § II4 SGB XI sollten seitdem nämlich &#8220;Ergebnisse zur Prozess- und Strukturqualität aus einer Prüfung, die von der Pflegeeinrichtung oder dem Einrichtungsträger veranlasst wurde den Umfang der Regelprüfung in angemessener Weise &#8230; verringern.&#8221; Voraussetzung für eine solche &#8220;gleichberechtigte Prüfung&#8221; (zu den MDK-Prüfungen) muss aber laut Gesetz eine Akkreditierung unabhängiger Sachverständiger oder Prüfinstitutionen bei den Landesverbänden der Pflegekassen sein.</p>
<p style="text-align: justify;">Die RAL Gütegemeinschaft Qualitätsgeprüfter Ambulanter Pflegedienste kritisiert, dass sie auch vier Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes immer noch auf diese Akkreditierung warten muss. Der Grund dafür liege in der Verweigerung der Landesverbände der Pflegekassen, den im Juli 20II eingereichten Antrag der RAL Gütegemeinschaft auf Akkreditierung überhaupt zu bearbeiten.</p>
<p style="text-align: justify;">&#8220;Diese anhaltende Ignoranz und Missachtung einer Gesetzesgrundlage ist aus unserer Sicht nicht akzeptabel&#8221;, kritisiert Volker Hütte, Geschäftsführer der Gütegemeinschaft. Der Beschluss der Schiedsstelle vom Februar 2011 habe ausdrücklich festgelegt, dass ambulante Pflegedienste weitere Prüfinstitutionen beauftragen dürfen, ihre Pflegequalität überprüfen zu lassen. &#8220;Diesen fairen Wettbewerb verhindern die Landesverbände der Pflegekassen mit aller Macht&#8221;, so Hütte.</p>
<p style="text-align: justify;">Den ganzen Artikel als PDF-Datei herunterladen <a title="CARE konkret 4 Mai 2012" href="http://www.guetegemeinschaft-pflege.de/wordpress/wp-content/uploads/2012/05/CARE-konkret-4-Mai-2012-Scan_Doc0007.pdf">CARE konkret 4 Mai 2012</a></p>
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		</item>
		<item>
		<title>PM: Landesverbände der Pflegekassen verhindern fairen Wettbewerb</title>
		<link>http://www.guetegemeinschaft-pflege.de/2012/04/25/pm-landesverbande-der-pflegekassen-verhindern-fairen-wettbewerb/300</link>
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		<pubDate>Wed, 25 Apr 2012 11:46:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Presse]]></category>
		<category><![CDATA[Gesundheitsminister]]></category>
		<category><![CDATA[MDK]]></category>
		<category><![CDATA[RAL]]></category>

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		<description><![CDATA[PRESSEMITTEILUNG Landesverbände der Pflegekassen verhindern fairen Wettbewerb RAL Gütegemeinschaft fordert nachdrücklich die Umsetzung des Schiedsspruchs zu den Anforderungen an gleichwertige Prüfverfahren zum MDK Berlin, den 23. April 2012 – Vor knapp vier Jahren, am 28. Mai 2008, passierte das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz den Deutschen Bundestag. Ein Kernpunkt des Gesetzes war die Verbesserung der Pflegequalität, die in vielerlei [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>PRESSEMITTEILUNG </p>
<p><strong>Landesverbände der Pflegekassen verhindern fairen Wettbewerb </strong><br />
RAL Gütegemeinschaft fordert nachdrücklich die Umsetzung des Schiedsspruchs zu den Anforderungen an gleichwertige Prüfverfahren zum MDK </p>
<p>Berlin, den 23. April 2012 – Vor knapp vier Jahren, am 28. Mai 2008, passierte das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz den Deutschen Bundestag. Ein Kernpunkt des Gesetzes war die Verbesserung der Pflegequalität, die in vielerlei Hinsicht gestärkt werden sollte, insbesondere durch verbindliche Standards, internes Qualitätsmanagement, Transparenz und externe Kontrollen durch den medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK). <span id="more-300"></span></p>
<p>Als das Gesetz am 1. Juli 2008 in Kraft trat, hatte der MDK seine Monopolstellung bei den Qualitätsprüfungen der ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen verloren. Nach § 114 SGB XI sollten seitdem nämlich „Ergebnisse zur Prozess- und Strukturqualität aus einer Prüfung, die von der Pflegeeinrichtung oder dem Einrichtungsträger veranlasst wurde &#8230; den Umfang der Regelprüfung in angemessener Weise &#8230; verringern.“ Voraussetzung für eine solche „gleichberechtigte Prüfung“ (zu den MDK-Prüfungen) muss aber laut Gesetz eine Akkreditierung unabhängiger Sachverständiger oder Prüfinstitutionen bei den Landesverbänden der Pflegekassen sein.  </p>
<p>Vier Jahre sind nun vergangen, und die RAL Gütegemeinschaft Qualitätsgeprüfter Ambulanter Pflegedienste als einer der ältesten und etabliertesten Zertifizierer am ambulanten Pflegemarkt muss trotz intensivster Bemühungen immer noch auf diese Akkreditierung warten. Der Grund dafür liegt in der konsequenten Verweigerung der Landesverbände der Pflegekassen, den im Juli 2011 eingereichten Antrag der RAL Gütegemeinschaft auf Akkreditierung überhaupt zu bearbeiten.  </p>
<p>„Diese anhaltende Ignoranz und Missachtung einer Gesetzesgrundlage ist aus unserer Sicht nicht akzeptabel“, kritisiert Volker Hütte, Geschäftsführer der Gütegemeinschaft. „Der Beschluss der Schiedsstelle vom Februar 2011 hat ausdrücklich festgelegt, dass ambulante Pflegedienste weitere Prüfinstitutionen beauftragen dürfen, ihre Pflegequalität überprüfen zu lassen, die dann im Rahmen der Transparenzberichte neben den Ergebnissen des MDK veröffentlich werden.“ Die Verweigerung der Akkreditierung bedeutet nicht zuletzt einen hohen wirtschaftlichen und finanziellen Schaden für die RAL Gütegemeinschaft, da ihr eine wesentliche und zustehende Arbeitsgrundlage vorenthalten wird und dadurch kein fairer Wettbewerb entstehen kann. „Diesen fairen Wettbewerb verhindern die Landesverbände der<br />
Pflegekassen mit aller Macht“, beanstandet Volker Hütte.  </p>
<p>Schreiben des Rechtsbeistandes der Gütegemeinschaft in dieser Angelegenheit werden von den Landesverbänden der Pflegekassen mit Hinhaltungen beantwortet. Schreiben an das Bundesgesundheitsministerium als Aufsichtsbehörde der Kassen werden gar nicht mehr beantwortet.  </p>
<p>Die RAL Gütegemeinschaft Qualitätsgeprüfter Ambulanter Pflegedienste fordert die Landesverbände der Pflegekassen nachdrücklich auf, das Verfahren zur Anerkennung als „gleichberechtigter Prüfer“ nicht weiterhin zu blockieren. Rechtliche Schritte behält sich die Gütegemeinschaft ausdrücklich vor.  </p>
<p>Volker Hütte<br />
Geschäftsführer der RAL Gütegemeinschaft Qualitätsgeprüfter Ambulanter Pflegedienste e.V. </p>
<p>Weitere Informationen im Internet unter: <a href="http://www.guetegemeinschaft-pflege.de" target="_blank">www.guetegemeinschaft-pflege.de</a>  </p>
<p>Ansprechpartner für die Medien:<br />
Geschäftsstelle der Gütegemeinschaft: 030 &#8211; 75442305 </p>
<p>DOWNLOAD: <a href='http://www.guetegemeinschaft-pflege.de/wordpress/wp-content/uploads/2012/04/PM_23._April_2012.pdf'>PM 23. April 2012: Landesverbände der Pflegekassen verhindern fairen Wettbewerb (PDF)</a></p>
<p>RAL Gütegemeinschaft Qualitätsgeprüfter Ambulanter Pflegedienste e.V.<br />
Schwedenstraße 15 a, 13357 Berlin, Tel. 030-75 44 23 05, infoteam@guetegemeinschaft-pflege.de<br />
Vereinsregister beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg VR 18786 NZ </p>
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		</item>
		<item>
		<title>Offener Brief zur Altenpflegeausbildung</title>
		<link>http://www.guetegemeinschaft-pflege.de/2012/01/18/offener-brief-zur-altenpflegeausbildung/280</link>
		<comments>http://www.guetegemeinschaft-pflege.de/2012/01/18/offener-brief-zur-altenpflegeausbildung/280#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 18 Jan 2012 17:54:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
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		<category><![CDATA[Berlin]]></category>
		<category><![CDATA[Gesundheitsminister]]></category>
		<category><![CDATA[Offener Brief]]></category>
		<category><![CDATA[Sozialstation Biedermann]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.guetegemeinschaft-pflege.de/?p=280</guid>
		<description><![CDATA[Liebe Kolleginnen und Kollegen, manchmal lohnt es sich zu kämpfen. Dass dieser Satz – er mag zunächst wie ein banaler, abgedroschener Spruch klingen – seine Berechtigung hat, möchte ich mit diesem offenen Brief aufzeigen. Als Anbieter ambulanter und teilstationärer Pflege, der seit 25 Jahren als selbständiger Unternehmer auf dem Markt ist, wollte ich gegen den [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Liebe Kolleginnen und Kollegen,<br />
<em></em></p>
<p><em>manchmal lohnt es sich zu kämpfen. Dass dieser Satz – er mag zunächst wie ein banaler, abgedroschener Spruch klingen – seine Berechtigung hat, möchte ich mit diesem offenen Brief aufzeigen. Als Anbieter ambulanter und teilstationärer Pflege, der seit 25 Jahren als selbständiger Unternehmer auf dem Markt ist, wollte ich gegen den Pflegenotstand angehen. Als unsere Sozialstation eine hoffnungsvolle Initiative startete, wurden ihr sehr rasch von der Bürokratie Steine in den Weg gelegt. Dagegen haben wir uns entschieden gewehrt. Erfolgreich gewehrt, wie wir heute sagen dürfen.<span id="more-280"></span></em></p>
<p>Der Pflegenotstand ist schon längst in stationären Einrichtungen, Krankenhäusern, in der Kurzzeitpflege – aber vor allem in der ambulanten Pflege angekommen. Bundesweit werden monatlich zigtausend von Euro von ambulanten Pflegediensten in allen möglichen Medien verbrannt, um durch Stellenanzeigen an die erhofften Mitarbeiter/innen zu kommen. Viele von uns werben mittlerweile sogar im europäischen Ausland, um Pflegepersonal zu bekommen. Der Markt in Deutschland scheint inzwischen komplett ausgeschöpft.</p>
<p>Wo wollen denn Gesundheits- und Krankenschwestern/Pfleger und Altenfachkräfte nach ihrer Ausbildung am liebsten arbeiten? In erster Linie natürlich in den Bereichen, die sie kennen- und schätzen gelernt haben. Im Krankenhaus wäre das vielleicht auf einer Intensivstation, im Operationsbereich oder in einer Fachabteilung. In der Altenpflege tendieren viele in Richtung Beratung oder Beschäftigung. Die ambulante und teilstationäre Versorgung wird meiner Erfahrung nach eher als „Appendix“ angesehen.</p>
<p>Und jetzt stellen Sie sich einmal vor, Sie kommen als Inhaber eines ambulanten Pflegedienstes auf die Idee, künftig eigene Nachwuchskräfte auszubilden, auch mit dem Ziel, das Blickfeld für die ambulante Pflege zu schärfen. Vor einigen Jahren haben wir deshalb mit einer Altenpflegeschule Kontakt aufgenommen und vorgeschlagen, jedes Jahr gemeinsam einen kompletten Kurs mit 20 Altenpflegeschüler/innen auszubilden. Unsere Idee dabei war: Wenn 20 oder 30 Prozent der von ausgebildeten Schüler/innen nach der Ausbildung bei uns bleiben, können wir uns der Nachwuchssorgen mittelfristig vielleicht entledigen. Das eingesparte Geld für Vermittlungsprovisionen an Headhunter und die immensen Kosten für Zeitungsinserate können wir in eine fundierte Ausbildung einfließen lassen.</p>
<p>Eine Altenpflegeschule als Kooperationspartner war rasch gefunden. Ausrei-chend Bewerber auf dem Arbeitsmarkt gab es ebenfalls. Sollte das vielversprechende Projekt also reibungslos funktionieren? Wer die Bürokratie vieler Behörden kennt, ahnt bereits, was nun kommt.</p>
<p>Unsere Sozialstation hatte 2007, als wir das Ausbildungsprojekt starteten, 36 Pflegefachkräfte mit der Weiterbildung zum Praxisanleiter beschäftigt. Da die Senatsverwaltung für Soziales des Landes Berlin als vermeintlich (!) zuständige Behörde von einer 1:1-Betreuung zwischen Auszubildenden und Praxisanleitern ausgeht, bekamen wir auch nur 36 Ausbildungsstellen genehmigt. Nach dem ersten Jahr mit 20 Auszubildenden durften wir dementsprechend im zweiten Jahr nur noch 16 Auszubildende einstellen – und in dem darauf folgenden Jahr gar keine mehr. Intensiv haben wir mit der Berliner Senatsverwaltung diskutiert, haben unsere Argumente für einen anderen Anleiterschlüssel als 1:1 angebracht: Auszubildende sind schließlich häufig in der Schule zum theoretischen Unterricht. In der Zeit können sich Praxisanleiter um andere Auszubildende kümmern. Außerdem gibt es nachweislich in anderen Pflegebereichen, etwa in Krankenhäusern und Pflegeheimen, auch einen anderen Anleiterschlüssel.</p>
<p>Nach drei Jahren Rechtsstreit hat unsere Sozialstation einen Teilsieg bezüglich der Zulassung zur Altenpflegeausbildung errungen. Zwar wurde uns vom Verwaltungsgereicht Berlin kein Anleiterschlüssel von 4:1 zugestanden, wie eingeklagt, aber laut Urteil ist „die Klägerin &#8230; berechtigt, Altenpflege-schülerinnen und -schüler in einem Verhältnis von Schüler – Praxisanleiter von 2:1 auszubilden.“ Darüber hinaus wurde gerichtlich festgestellt, dass eine in Berlin früher getroffene Absprache von Senatsverwaltung, Altenpflegeschulen und Einrichtungsträgern, wonach der Anleiterschlüssel von 1:1 bestehe, „ersichtlich keinen normativen Charakter“ habe.</p>
<p>Im Jahr 2011 haben wir übrigens acht der bei uns ausgebildeten Altenpflege-fachkräfte für unseren Betrieb begeistern können. Sie alle haben ihre Ausbil-dung bestanden, zum Teil mit hervorragenden Noten. Die Praxisanleiter sind durchweg stolz auf ihre „Zöglinge“. Wir werden unseren eingeschlagenen Weg der Bekämpfung des Pflegenotstands gerichtlich gestärkt fortsetzen können. Eine Nachahmung dieses Projekts kann ich ausdrücklich empfehlen.</p>
<p>Manchmal, liebe Kolleginnen und Kollegen, lohnt es sich also tatsächlich zu kämpfen. Nicht unerwähnt möchte ich diesem Zusammenhang lassen, dass wir uns in dieser Angelegenheit alleine „durchgebissen“ haben. Allen diesbezüglich angeschriebenen Berufsverbänden war die Angelegenheit wohl nicht so bedeutsam, dass sie sich ihr hätten annehmen wollen („Einzelfallproblematik“).</p>
<p>Mein Rat: Lassen Sie sich doch öfter mal die Rechtsgrundlage erklären, nach der irgendwelche Bescheide erteilt werden. Und achten Sie verstärkt auf die Zuständigkeiten. In dem hier dargestellten Fall war die Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit NICHT zuständig. Nach unseren Recherchen gibt es darüber hinaus in keinem Bundesland einen rechtskräftig verbindlichen Anleiterschlüssel für die Ausbildung.</p>
<p>Berlin, den 20.12.2011<br />
Michael Biedermann</p>
<p>Geschäftsführer der Sozialstation Biedermann GmbH in Berlin und<br />
Vorsitzender der RAL Gütegemeinschaft Qualitätsgeprüfter Ambulanter Pflegedienste</p>
<p>Brief als PDF-Dokument öffnen: <a href="http://www.guetegemeinschaft-pflege.de/wordpress/wp-content/uploads/2012/01/Offener-Brief.pdf">Offener Brief zur Altenpflegeausbildung</a></p>
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		<title>RAL Gütezeichen übergeben</title>
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		<pubDate>Mon, 28 Nov 2011 12:31:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Sozialstation Medizin Mobil]]></category>
		<category><![CDATA[Sozialstation Medizin Mobil HKP]]></category>
		<category><![CDATA[Sozialstation Mobil]]></category>

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		<description><![CDATA[An einem sehr einprägsamen Datum, dem 11.11.2011 um 11 Uhr, überreichte Volker Hütte, Geschäftsführer der RAL Gütegemeinschaft Qualitätsgeprüfter Ambulanter Pflegedienste, die Urkunde mit dem Gütezeichen &#8220;Qualitätsgeprüfter Ambulanter Pflegedienst&#8221; der Sozialstation Medizin Mobil GmbH in Berlin. Auf dem Foto freuen sich mit ihm der Geschäftsführer der Sozialstation, Michael Farkash, die Pflegedienstleiterin Heike Pocher und die Qualitätsbeauftragte [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<div id="attachment_267" class="wp-caption alignleft" style="width: 310px"><a href="http://www.guetegemeinschaft-pflege.de/wordpress/wp-content/uploads/2011/11/Bilder_RAL_-022-Web.jpg"><img class="size-medium wp-image-267" title="Bilder_RAL_ 022-Web RAL-Urkunde für Sozialstation Medizin Mobil, Berlin" src="http://www.guetegemeinschaft-pflege.de/wordpress/wp-content/uploads/2011/11/Bilder_RAL_-022-Web-300x214.jpg" alt="RAL-Urkunde für Sozialstation Medizin Mobil, Berlin" width="300" height="214" /></a><p class="wp-caption-text">RAL-Urkunde für Sozialstation Medizin Mobil, Berlin</p></div>
<p>An einem sehr einprägsamen Datum, dem 11.11.2011 um 11 Uhr, überreichte Volker Hütte, Geschäftsführer der RAL Gütegemeinschaft Qualitätsgeprüfter Ambulanter Pflegedienste, die Urkunde mit dem Gütezeichen &#8220;Qualitätsgeprüfter Ambulanter Pflegedienst&#8221; der Sozialstation Medizin Mobil GmbH in Berlin. Auf dem Foto freuen sich mit ihm der Geschäftsführer der Sozialstation, Michael Farkash, die Pflegedienstleiterin Heike Pocher und die Qualitätsbeauftragte Claudia Adler.<span id="more-265"></span></p>
<div id="attachment_266" class="wp-caption alignright" style="width: 310px"><a href="http://www.guetegemeinschaft-pflege.de/wordpress/wp-content/uploads/2011/11/Bilder_RAL_-028-Web.jpg"><img class="size-medium wp-image-266" title="Bilder_RAL_ 028-Web RAL-Urkunde für Sozialstation Medizin Mobil HKP, Berlin" src="http://www.guetegemeinschaft-pflege.de/wordpress/wp-content/uploads/2011/11/Bilder_RAL_-028-Web-300x221.jpg" alt="RAL-Urkunde für Sozialstation Medizin Mobil HKP, Berlin" width="300" height="221" /></a><p class="wp-caption-text">RAL-Urkunde für Sozialstation Medizin Mobil HKP, Berlin</p></div>
<p>Ein wenig später dann erfolgte die Urkundenübergabe an den Partnerbetrieb, die Sozialstation Medizin Mobil HKP. Geschäftsführer Raphael Farkash, Büroleiterin Petra Neumann und Einsatzleiterin Anja Freund waren zurecht stolz auf das gute Abschneiden des ambulanten Pflegedienstes bei der zweitägigen Prüfung.</p>
<div id="attachment_268" class="wp-caption alignleft" style="width: 310px"><a href="http://www.guetegemeinschaft-pflege.de/wordpress/wp-content/uploads/2011/11/Bilder_RAL_-018-WEB.jpg"><img class="size-medium wp-image-268" title="Bilder_RAL_ 018-WEB RAL-Urkunde für Sozialstation Mobil, Berlin" src="http://www.guetegemeinschaft-pflege.de/wordpress/wp-content/uploads/2011/11/Bilder_RAL_-018-WEB-300x216.jpg" alt="RAL-Urkunde für Sozialstation Mobil, Berlin" width="300" height="216" /></a><p class="wp-caption-text">RAL-Urkunde für Sozialstation Mobil, Berlin</p></div>
<p>Auch der Sozialstation Mobil und ihrem Geschäftsführer Dr. Jan Basche dürfen wir zu ihrem ansehnlichen Prüfergebnis gratulieren. Volker Hütte übergab die Urkunde an die Mitarbeiterinnen des Büros der Sozialstation in Berlin-Reinickendorf.</p>
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		<title>PM: RAL Gütezeichen für fünf Mitglieder in Berlin und im Saarland</title>
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		<pubDate>Mon, 28 Nov 2011 11:34:17 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Berlin]]></category>
		<category><![CDATA[Prüfung]]></category>
		<category><![CDATA[RAL]]></category>
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		<category><![CDATA[Sozialstation Krankenpflege zu Hause]]></category>
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		<description><![CDATA[&#160; Pressemitteilung RAL Gütezeichen für fünf Mitglieder in Berlin und im Saarland Gütegemeinschaft sichert Pflegequalität im Sinne der Patienten und der Angehörigen Berlin, den 15. November 2011 – Gleich fünf Mitgliedsbetriebe der RAL Gütegemeinschaft Qualitätsgeprüfter Ambulanter Pflegedienste e.V. haben im November das renommierte RAL Gütezeichen erhalten. Die Pflegestation Jahnke in Berlin-Mitte als ältestes Vereinsmitglied hat [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>&nbsp;</p>
<p>Pressemitteilung</p>
<p>RAL Gütezeichen für fünf Mitglieder in Berlin und im Saarland<br />
Gütegemeinschaft sichert Pflegequalität im Sinne der Patienten und der Angehörigen</p>
<p>Berlin, den 15. November 2011 – Gleich fünf Mitgliedsbetriebe der RAL Gütegemeinschaft Qualitätsgeprüfter Ambulanter Pflegedienste e.V. haben im November das renommierte RAL Gütezeichen erhalten. Die Pflegestation Jahnke in Berlin-Mitte als ältestes Vereinsmitglied hat zum bereits zum siebten Mal die Urkunde mit der Auszeichnung „Qualitätsgeprüfter Am-bulanter Pflegedienst“ bekommen. Den Berliner Pflegediensten Sozialstation Mobil in Reinickendorf, Sozialstation Medizin Mobil in Tempelhof-Schöneberg, Sozialstation Medizin Mobil HKP in Kreuzberg-Friedrichshain sowie Sozialstation Krankenpflege zu Hause in Quierschied (Saarland) konnte die Urkunde jeweils zum zweitenmal überreicht werden. <span id="more-261"></span></p>
<p>In einer schriftlichen Vorprüfung und einer zweitägigen Hauptprüfung haben alle genannten ambulanten Pflegedienste den Nachweis erbracht, dass ihre tägliche Arbeit an und mit pflege-bedürftigen Menschen eine herausragende Pflegequalität besitzt</p>
<p>Durch die Verleihung des Gütezeichens wird Menschen, die Pflege bedürfen, signalisiert, dass sie durch die zertifizierte Einrichtung gut betreut werden und dass von den Mitarbeitern hoher Wert auf die Qualität ihrer Arbeit gelegt wird. Die Arbeit der RAL Gütegemeinschaft sichert also die Pflegequalität im Sinne der Patienten und Angehörigen.</p>
<p>Pflegeeinrichtungen, die Mitglied der RAL Gütegemeinschaft werden, verpflichten sich, spä-testens sechs Monate nach dem Beitritt die Verleihung des Gütezeichens zu beantragen. Ein unabhängiges Prüfinstitut führt im Auftrag der Gütegemeinschaft die Prüfung durch. Das vom RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. anerkannte Zertifizie-rungsverfahren prüft die Qualität von ambulanten Pflegediensten in den Bereichen Struktur- und Prozessqualität sowie Ergebnisqualität. Das Gütezeichen „Qualitätsgeprüfter Ambulanter Pflegedienst“ wird jeweils für den Zeitraum von zwei Jahren verliehen</p>
<p>Weitere Informationen im Internet unter: <a title="zu RAL " href="http://www.guetegemeinschaft-pflege.de" target="_blank">www.guetegemeinschaft-pflege.de</a></p>
<p>Ansprechpartner für die Medien: Geschäftsführer Volker Hütte, Tel. 030 &#8211; 75442305</p>
<p><a href="http://www.guetegemeinschaft-pflege.de/wordpress/wp-content/uploads/2011/11/Pressemitteilung_November_2011.pdf">DOWNLOAD: Pressemitteilung November 2011 (als PDF)</a></p>
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		<title>Pauschale Verunglimpfungen einer ganzen Berufsgruppe</title>
		<link>http://www.guetegemeinschaft-pflege.de/2011/09/21/pauschale-verunglimpfungen-einer-ganzen-berufsgruppe/239</link>
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		<pubDate>Wed, 21 Sep 2011 12:47:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Leserbrief]]></category>
		<category><![CDATA[Pflegeberuf]]></category>
		<category><![CDATA[Pflegequalität]]></category>
		<category><![CDATA[Pflegeskandal]]></category>

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		<description><![CDATA[Zur Berichterstattung der Medien über einen angeblichen Pflegeskandal, bei dem es um Abrechnungsbetrug in Berlin ging, hat sich in einem Leserbrief Marlies Wanjura geäußert. Die gelernte Krankenschwester ist die ehemalige Bezirksbürgermeisterin von Berlin-Reinickendorf. Auslöser waren Unregelmäßigkeiten bei vier Pflegebetrieben in Berlin-Neukölln. Die Sozialstadträte von Neukölln Michael Büge (CDU) und Mitte Stephan van Dassel (Grüne) hatten [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Zur Berichterstattung der Medien über einen angeblichen Pflegeskandal, bei dem es um Abrechnungsbetrug in Berlin ging, hat sich in einem Leserbrief Marlies Wanjura geäußert. Die gelernte Krankenschwester ist die ehemalige Bezirksbürgermeisterin von Berlin-Reinickendorf. Auslöser waren Unregelmäßigkeiten bei vier Pflegebetrieben in Berlin-Neukölln. Die Sozialstadträte von Neukölln Michael Büge (CDU) und Mitte Stephan van Dassel (Grüne) hatten kurz vor den Wahlen 2011 in Berlin viele von der Pflege betroffene Bürger verunsichert, in dem sie die Vorkommnisse bei maximal acht der insgesamt 560 Berliner Sozial- und Pflegestationen als &#8220;Skandal mit bundesweiten Auswirkungen&#8221; publik gemacht hatten. <span id="more-239"></span></p>
<p><strong>Pauschale Verunglimpfungen einer ganzen Berufsgruppe</strong></p>
<p><em>Zum Artikel: &#8220;<a title="zur Morgenpost" href="http://www.morgenpost.de/printarchiv/leserforum/article1769767/Nicht-den-Respekt-verweigern.html" target="_blank">Pflegekräfte prangern Mängel an</a>&#8221; vom 17. September 2011 in der BERLINER MORGENPOST</em></p>
<p><span style="color: #808080;">Es mag ja schwarze Schafe unter den Pflegeeinrichtungen geben, aber die Berichterstattung aller Medien verunglimpft eine ganze Branche und viele Pfleger, die jeden Tag bei den ihnen anvertrauten Menschen eine qualitativ hochwertige Pflege erbringen und Zuwendung geben. Und nun zum medizinischen Dienst der Krankenkassen. Die Beschäftigten dort haben eine sehr schwere Aufgabe. Sie sollen in einer Momentaufnahme die Pflegesituation eines Menschen beurteilen, wo wir doch alle wissen, dass niemand gern über seine Defizite Auskunft gibt. Ihre Berichterstattung trägt dazu bei, dass viele Pflegebedürftige und ihre Angehörigen verunsichert sind. Die von vielen Medien beschriebene Pflegequalität wird in der Erwartungshaltung der Pflegebedürftigen, ihrer Angehörigen, der Pflegeeinrichtung und der Pflegekasse sehr unterschiedlich bewertet. Kontrolle ist gut, muss aber sehr sensibel erfolgen und nachweisbare Ergebnisse bringen, die dann aber nicht zu einer pauschalen Verunglimpfung einer ganzen Berufsgruppe benutzt werden dürfen.</span></p>
<p><span style="color: #808080;"><em>Marlies Wanjura, Reinickendorf</em></span></p>
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