Wer erhält das RAL-Gütezeichen?

Alle Pflegestationen oder Sozialstationen, die das RAL Gütezeichen erhalten wollen, müssen zunächst Mitglied der Gütegemeinschaft Qualitätsgeprüfter Ambulanter Pflegedienste e.V. werden (siehe: Beitrittsformular). Mit dem Beitritt zur Gütegemeinschaft verpflichten sie sich, spätestens sechs Monate nach dem Beitritt die Verleihung des Gütezeichens zu beantragen (siehe: Antragsformular). Ein unabhängiges Prüfinstitut führt im Auftrag der Gütegemeinschaft die Prüfung durch.

Das Prüfinstitut sendet die Ergebnisse der Überprüfung anschließend an die Mitglieder des Güteausschusses der Gütegemeinschaft. Darin enthalten ist eine jeweilige Empfehlung: Das geprüfte Unternehmen hat „bestanden“ oder „nicht bestanden“.

Die Mitglieder des Güteausschusses vergewissern sich, dass die Prüfung ordnungsgemäß verlaufen ist und schlagen im positiven Fall vor, dem Antragsteller das Gütezeichen zu verleihen. Danach erhält das geprüfte Unternehmen das Zertifikat „Gütezeichen Qualitätsgeprüfter Ambulanter Pflegedienst“.

Das Gütezeichen Qualitätsgeprüfter Ambulanter Pflegedienst wird jeweils für den Zeitraum von zwei Jahren vergeben, anschließend erfolgt eine Nachprüfung.

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