Berlin, den 17. Mai 2011 – Die RAL Gütegemeinschaft Qualitätsgeprüfter Am-bulanter Pflegedienste ist bestens gerüstet für ihre zukünftige Tätigkeit als An-bieter gleichwertiger Prüfverfahren nach § 114 Abs. 4 SGB XI. Organisatorisch und inhaltlich hat der Zertifizierer im ambulanten Pflegesektor in den letzten Jahren die Voraussetzungen dafür geschaffen. „Noch kennen wir nicht alle Ein-zelheiten bezüglich der Anforderungen an die Prüfinstitutionen, aber dem vorge-schriebenen Akkreditierungsverfahren bei den Landesverbänden der Pflegekas-sen sehen wir optimistisch entgegen“, betont Geschäftsführer Volker Hütte. weiter…